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Bootsführerschein

Amtliche Bootsführerscheinprüfung – international anerkannt

Sportbootführerschein-Binnen:

  • Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m

  • Antriebsmaschine von mehr als 15 PS (auf dem Rhein mehr als 5 PS)

  • Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit

  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses

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Sportbootführerschein-See:

  • Motor: Antriebsmaschine von mehr als 15 PS

  • Geltungsbereich: Vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

  • Länge des Fahrzeuges: Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

  • Mindestalter: 16 Jahre

  • Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)

  • Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses

Unterlagen Rund um den Sportbootführerschein - Anklicken und downloaden (PDF):

  • Anmeldeformular Bootschein » HIER

  • Einverständniserklärung gesetzlicher Vertreter Bootschein » HIER

  • Checkliste der Unterlagen für den Bootschein » HIER

  • Kurzbeschreibung Bootschein Binnen und See » HIER

  • Sichtzeichen- und Schallsignale See » HIER

  • Sichtzeichen- und Schallsignale Binnen » HIER

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