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Berufskraftfahrer-Weiterbildung

 Wie erlangen Kraftfahrer die Grundqualifikation?

Die Schonfrist ist abgelaufen! Seit dem 1. September 2009 muss jeder Bus- oder Lkw-Fahrer alle 5 Jahre an einer Weiterbildung teilnehmen, die insgesamt mindestens 35 Stunden dauert und in 7-Stunden-Einheiten unterteilt wird. Busfahrer sind sogar schon seit September 2008 dazu verpflichtet.

 

 

 

 

 

Möchten Sie mehr wissen? Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Bei uns erhalten Sie qualifizierte Weiterbildungsmöglichkeiten. Kontaktieren Sie uns jetzt!

Das solltest Du wissen.

Alle Fahrer im Güter (ab 10.09.2009)- und Personenverkehr (ab 10.09.2008), sofern sie
a) Fahrten gewerblich durchführen und
b) mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die man eine Fahrerlaubnis ab der Klasse C1 und D1 benötigt,
müssen in Zukunft eine Grundqualifikation (GQ) und eine Weiterbildung (WB) absolvieren.

Das Gesetz trifft jeden Bus- oder Lkw-Fahrer, der seinen Führerschein gewerblich nutzen will,
- also alle Fahrten im gewerblichen Güter
- und Personenverkehr und im Werkverkehrauch für Aushilfsfahrer!

Nach der EU-Richtlinie (BKrFQG) müssen auch alle LKW-Fahrer, die vor dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1, C1E, (alte Klasse 2) und Busfahrer, die vor 10.09.2008 die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE , D1, D1E erworben haben, an spezielle Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Der Nachweis, dass diese Ausbildung, zusätzlich zum Führerschein, tatsächlich abgelegt wurde, erfolgt durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein.

 

 

Die beschleunigte Grundqualifikation (GQ)

Erwerb durch Teilnahme an

- 140 Stunden Unterricht a´ 60 Minuten
- davon mind. 10 Fahrstunden a´ 60 Minuten (unter Aufsicht einer Person mit Fahrlehrererlaubnis der jeweiligen Klasse)
- und erfolgreicher theoretischer Prüfung von 90 Minuten Dauer
- Prüfung durch IHK.
- Besitz der Fahrerlaubnis (während der Ausbildung und Prüfung) ist hier nicht erforderlich!
- Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.

 

 

Die Weiterbildung (WB)

Erwerb durch Teilnahme an

- 35 Stunden Unterricht, ohne Prüfung!
- Die Einheiten müssen mindestens 7 Zeitstunden dauern
- Muss zukünftig alle 5 Jahre absolviert werden
- Nachweis durch Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein

Ãœbersicht der 5 Weiterbildungsmodule

 

Modul 1 Verhalten bei Notfällen, Gesundheit am Arbeitsplatz
1.1 Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
1.2 Fähigkeiten Gesundheitsschäden vorzubeugen
1.3 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen Verfassung
1.4 Fähigkeit zu richtiger Einschätzung der Lage bei Notfällen, Verhalten in Notfällen

 

Modul 2 Ladungssicherung
2.1 Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
2.2 Gefahrgutrecht
2.3 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter der Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des Kraftfahrzeuges

 

Modul 3 Anwendungen von Vorschriften
3.1 Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
3.2 Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterverkehr
3.3 Kenntnisse der Vorschriften für den Güterverkehr

 

Modul 4 Kraftfahrzeugtechnik
4.1 Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
4.2 Kenntnisse der Eigenschaft der kinematischen Kette
4.3 Bremsanlagen

 

Modul 5 Wirtschaftliches Fahren
5.1 Aktuelle Informationen zu Änderungen u. gesetzlichen Vorschriften
5.2 Kenntnisse der Eigenschaft der kinematischen Kette (Energie & Umwelt)
5.3 Kenntnisse der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs, um es beherrschen, seinen Verschleiß möglichst gering zu halten und Fehlfunktionen vorzubeugen.
5.4 Fähigkeiten zur Optimierung des Kraftstoffsverbrauches durch Anwendung der Kenntnisse gemäß Nummer 5.2 und 5.3

GEMEINSAM UND

ERFOLGREICH

                  ZU DEINEM FÃœHRERSCHEIN!

 

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