Bootsführerschein
Amtliche Bootsführerscheinprüfung – international anerkannt
Sportbootführerschein-Binnen:
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Erforderlich zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 15 m
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Antriebsmaschine von mehr als 15 PS (auf dem Rhein mehr als 5 PS)
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Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau
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Mindestalter 16 Jahre
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Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit
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Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses
Sportbootführerschein-See:
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Motor: Antriebsmaschine von mehr als 15 PS
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Geltungsbereich: Vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.
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Länge des Fahrzeuges: Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
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Mindestalter: 16 Jahre
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Ärztliches Attest: körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe)
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Zuverlässigkeit: Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses
Unterlagen Rund um den Sportbootführerschein - Anklicken und downloaden (PDF):